
Einen bundesweiten Appell zum naturverträglichen Bouldern wurde von der Kommission Klettern & Naturschutz erarbeitet und kürzlich vom Präsidium des DAV verabschiedet. Der Appell wirbt für Rücksicht auf die Natur und andere Nutzer. Zum Beispiel soll nächtliches Bouldern unterbleiben und die einzelnen Boulderprobleme sollen nicht mit Namen oder ähnlichem beschriftet werden. Aber auch auf die im jeweiligen Gebiet geltenden Regelungen, z.B. zur Nutzung von Magnesia oder zu Veröffentlichungen von Bouldern, wird verwiesen. Der Boulder-Appell weist auch ausdrücklich auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben hin. Ein wichtiger Punkt für das Bouldern in Baden-Württemberg, denn in
unserem Bundesland sind nur wenige Felsen offiziell zum Bouldern freigegeben. Deshalb ist das Bouldern bei uns meist nur an den zum Klettern freigegebenen Felsen möglich.
1. Lokale Regelungen und gesetzliche Vorgaben beachten.
2. Magnesia sparsam einsetzen, Tick-Marks und Chalkspuren wieder entfernen. Magnesia –Verbote in Bouldergebieten einhalten.
3. Zum Schutz der Wildtiere die Bouldergebiete vor Einbruch der Dunkelheit verlassen. Kein „Nachtbouldern“ mit Lampen oder Scheinwerfern.
4. Keine gesperrten Wege mit PKW befahren, rücksichtsvoll parken. Wenn möglich mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen oder Fahrgemeinschaften bilden.
5. Rücksichtsvoll mit der Natur und der Umgebung umgehen, Lebensräume von Pflanzen und Tieren bewahren. Kein Feuer schüren, keinen Müll zurücklassen und Lärm vermeiden. Ausrüstung nicht vor Ort lagern.
6. Neue Bouldergebiete mit den Naturschutzbehörden, den Eigentümern und ggf. sonstigen Interessengruppen (z.B. Forst, Jagd) abklären.
7. Stark bewachsene Felsen nicht erschließen, geschützte Felsvegetation erhalten. Kein flächiges Entfernen von Bewuchs. Gehölz nicht ohne Einwilligung des Eigentümers entfernen.
8. Boulder nicht mit Namen beschriften. Einzelne Markierungen müssen dezent angebracht werden und mit den regionalen Absprachen übereinstimmen.
9. Keine Griffe oder Tritte manipulieren oder hinzufügen.
10. Regionale Absprachen zu Veröffentlichungen beachten.
Die Regeln wurden von der Kommission Klettern und Naturschutz des DAV und den Kletter- und Bergsportverbänden erarbeitet und durch das DAV-Präsidium im Mai 2011 verabschiedet.
Zusammengefasst von Johannes Hühn