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Der DAV Landesverband Baden-Württemberg hat in seiner letzten Veröffentlichung der „DAV Info“ ein paar interessante Artikel zum Klettern abgedruckt. Unter anderem ist „unser“ Rusenschloß vom Projekt für flexible Schutzzeiten betroffen. Hier die Auszüge:

 

 

Pilotprojekt für verkürzte und flexible Schutzzeiten an Brutfelsen

Basierend auf einem gemeinsamen Vorschlag von DAV, IG Klettern und Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz (AGW) werden in Abstimmung mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und weiteren Naturschutzbehörden an ausgewählten Pilotfelsen verkürzte und flexible Schutzzeiten an bekletterten Brutfelsen eingeführt und getestet. Das Pilotprojekt läuft von 2011 bis 2013 an folgenden Felsen:

 

Neidlinger Fels, Lenninger Tal, Schwäbische Alb

Gelber Fels (Hauptfels), Lenninger Tal, Schwäbische Alb

Rusenschloß, Blautal, Schwäbische Alb

Römerstein, Uracher Alb, Schwäbische Alb

Klingelefelsen, Todtnau, Südschwarzwald

Falkenfelsen (Obere Gruppe), Bad Herrenalb, Nordschwarzwald

An den Felsen gelten weiterhin die behördlichen Kletterregelungen mit allen

Nebenbestimmungen. Lediglich die zeitliche Sperrung zum Schutz der Brutvögel wird

für die Dauer des Pilotprojektes verändert.

 

Die Grundsperrzeit wird bei Bruten von Kolkraben oder Wanderfalken um einen Monat verkürzt und ist nun jährlich von 1. Januar bis 30. Juni. Bei Dohlenbrut ist die Schutzzeit von 15. Februar bis 30. Juni und im Oktober halbtags bis 12.00 Uhr. Beim Rusenschloß addieren sich die Schutzzeiten (Kolkrabe und Dohle!) entsprechend.

 

Je nach Brutverlauf kann die Sperrzeit in Absprache mit der Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz und dem lokalen Arbeitskreis Klettern und Naturschutz (AKN) vom Landratsamt verkürzt oder verlängert werden. Eine gemeinsame Überprüfung des Brutverlaufs durch AKN und AGW findet frühestens im Mai statt. Eine Beschilderung vor Ort informiert über den aktuellen Status. Informationen zu aktuellen Sperrungen und Freigaben finden sich auch unter: www.alpenverein-bw.de

 

Alle Kletterer werden gebeten sich an die flexiblen, aber dennoch verbindlichen Sperrzeiten zu halten. Vom Erfolg des Pilotprojektes hängt eine landesweite Einführung von flexiblen Regelungen ab.